Bekanntlich bietet der Verband Österreichischer Versicherungsmakler seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern seit vielen Jahren Vorträge aus allen Bereichen des Versicherungswesens an. Mit der Umsetzung der IDD in Österreich hat die formelle Weiterbildung von Versicherungsvermittlern einen neuen Stellenwert erhalten – im Jahr sind 15 Stunden zu belegen, wobei ein Teil davon bei externen Bildungseinrichtungen zu absolvieren sind.
Um als Weiterbildungseinrichtung anerkannt zu werden, müssen sich private Anbieter von Vortrags- und Seminarveranstaltungen beim ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft qualifizieren lassen und erhalten bei Erfüllung aller Kriterien ein Gütesiegel ausgestellt.
Der VÖVM hat sich gleich nach Eröffnung der Möglichkeit für das Gütesiegel des ibw beworben. Dabei konnte er auf die langjährige Tätigkeit als Veranstalter von Vorträgen verweisen. Diese entsprechen grundsätzlich den Kriterien des vom Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten erstellten Lehrplanes. Im Zuge der Bewerbung wurden die mit den Vorträgen verbundenen Dokumente, wie etwa die Teilnahmezertifikate, den Vorgaben der einschlägigen IDD-Regularien angepasst.
Somit können künftig alle im VÖVM besuchten Vorträge, die in den beiden Modulen Recht und Spartenkunde angeboten und entsprechend dokumentiert werden, für die Erlangung der Weiterbildungskriterien angerechnet werden.