Dr. Weinrauch im VÖVM: Vorschau auf die neue Gewerbeordnung für Versicherungsmakler
Gastredner des ersten Arbeitsessens im Verband Österreichischer Versicherungsmakler nach der Sommerpause war Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch, der einen Überblick über die zu erwartenden Neuerungen bei der Umsetzung der IDD gab. Dabei stützte er sich auf die von Prof. Erwin Gisch für das ExpertInnentreffen in Alpbach Ende August erstellten Unterlagen.
Selbst wenn zur Änderung der Gewerbeordnung erst ein Begutachtungsentwurf vorliegt und mit einem Beschluss des Nationalrates in diesem Jahr kaum mehr zu rechnen ist, sollte sich jeder Makler mit den neuen Bestimmungen vertraut machen – denn auch ohne Gewerbeordnung gilt die IDD vollinhaltlich ab 1. Oktober! Zudem wurde das mehrere Punkte der Vermittlungstätigkeit neu bestimmende VersVertrRÄG rechtzeitig beschlossen, so dass diese für den Makler wichtigen Regeln ebenfalls mit diesem Datum gelten.
Die Vorbereitung des eigenen Maklerbüros auf die organisatorischen Anforderungen vor allem auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung kann nicht früh genug beginnen, muss doch die Fortbildung von mindestens 15 Stunden pro Jahr für jeden Makler und seine Mitarbeiter mit Kundenkontakt geplant und sichergestellt werden.
Besonderes Augenmerk wird auf die umfassende Information der Kunden zu legen sein, wo zusätzlich zu den Makler-eigenen Informationen bei jedem Versicherungsangebot auch Produktinformationen (KID, IPID, LIPID) beizulegen sein werden.
Abschließend kündigte Dr. Weinrauch an, dass der Fachverband der WKO laufend Informationen zur Umsetzung der IDD herausgeben und in ganz Österreich eigene Roadshows veranstalten wird. Diese Ankündigung traf auf die große Zustimmung der Teilnehmer an diesem Vortrag.